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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage AGB zum Rahmenvertrag der Eduvation IT-Services GmbH („EIS“)

1. Vertragsgegenstand, Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Bestimmungen des zwischen der Fahrschule und der Eduvation IT-Services GmbH („EIS“) geschlossenen Rahmenvertrags und gelten darüber hinaus für alle zwischen EIS und der Fahrschule geschlossenen Einzelverträge, soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.2. Etwaige Vereinbarungen zwischen der Fahrschule und ihren Fahrschülern bleiben hiervon unberührt. Die Fahrschule bleibt für die Ausgestaltung, Durchführung und rechtliche Verantwortung ihrer Vertragsverhältnisse mit den Fahrschülern selbst verantwortlich.

1.3. Durch den Rahmenvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Leistungen von EIS wird ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen EIS und den jeweiligen Fahrschülern begründet. Dies gilt auch dann, wenn Fahrschüler unmittelbar oder mittelbar mit Softwarelösungen, Apps, Plattformen, Kommunikationsdiensten oder sonstigen Leistungen von EIS in Kontakt kommen oder diese nutzen.

2. EIS-Services

2.1. EIS stellt der Fahrschule im Rahmen des Rahmenvertrags und der jeweils dazugehörigen Einzelverträge verschiedene Softwarelösungen, digitale Dienste und Serviceleistungen zur Verfügung. Diese dienen insbesondere der digitalen Verwaltung und Abwicklung von Fahrschulprozessen, der Kommunikation zwischen Fahrschule, Mitarbeitern und Fahrschülern sowie der Unterstützung effizienter Abläufe im Fahrschulbetrieb.

EIS bietet Fahrschulen damit digitale Lösungen zur Unterstützung des laufenden Fahrschulbetriebs, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Kommunikation, Ausbildungsorganisation, Dokumentenmanagement, Termin- und Prüfungsprozesse, Reporting, Automatisierung sowie Anbindung an weitere Systeme und Dienstleister.

2.2. Art und Umfang der jeweils konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den zwischen EIS und der Fahrschule gesondert abzuschließenden Einzelverträgen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und sonstigen Anlagen.

2.3. EIS ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen in dem im jeweiligen Einzelvertrag beschriebenen Umfang bereitzustellen und während der vereinbarten Laufzeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten funktionsfähig zu halten.

EIS trägt dafür Sorge, dass die von EIS betriebenen Systeme den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen, soweit diese im Verantwortungsbereich von EIS liegen.

2.4. EIS ist berechtigt, Weiterentwicklungen, Updates, Wartungen, technische Anpassungen und Funktionsänderungen der bereitgestellten Softwarelösungen vorzunehmen, soweit dies zur Sicherstellung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit, zur IT-Sicherheit, zur Anpassung an gesetzliche oder technische Anforderungen oder zur Verbesserung der Nutzererfahrung dient.

Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht nur unerheblich betreffen, werden der Fahrschule rechtzeitig in geeigneter Weise mitgeteilt.

2.5. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere individuelle Anpassungen, Sonderkonfigurationen, Zusatzentwicklungen, Integrationen, Beratungsleistungen oder sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

3. Pflichten der Fahrschule

3.1. Die Fahrschule verpflichtet sich, die von EIS bereitgestellten Softwarelösungen, digitalen Dienste und Serviceleistungen im Rahmen dieses Rahmenvertrags sowie der jeweils hiervon umfassten Einzelverträge ordnungsgemäß, zweckentsprechend und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Regelungen, den geltenden Nutzungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.

Die Fahrschule ist zudem verpflichtet, die für die Nutzung erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen in ihrem Verantwortungsbereich zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere geeignete Endgeräte, Internetzugänge, aktuelle Browser oder App-Versionen sowie eine ordnungsgemäße Verwaltung der Nutzerzugänge.

3.2. Über die von EIS bereitgestellten Softwarelösungen können Fahrschulen und Fahrschüler unter anderem die Möglichkeit erhalten, fahrschulbezogene Prozesse digital abzubilden, insbesondere Ausbildungsverträge digital vorzubereiten, abzuschließen, zu verwalten und im Rahmen der Fahrausbildung weiterzuführen.

Die Fahrschule bleibt für den Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit und die ordnungsgemäße Durchführung der mit ihren Fahrschülern geschlossenen Ausbildungsverträge selbst verantwortlich.

Die Fahrschule ist verpflichtet, alle für die Nutzung, Vertragsdurchführung, Ausbildungsdokumentation und Prozessabwicklung notwendigen Informationen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß zu hinterlegen sowie die Funktionen der Softwarelösungen ausschließlich zweckgemäß zu verwenden.

3.3. Die Fahrschule verpflichtet sich, die von AUTOVIO bereitgestellten Anwendungen ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Nutzungszwecks und unter Beachtung der jeweils geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. Sie stellt sicher, dass auch ihre Mitarbeitenden und beauftragte Dritte entsprechend instruiert und eingebunden werden.

3.4. Die Nutzung einzelner Software- oder Servicekomponenten kann durch separate Einzelverträge oder Leistungsvereinbarungen konkretisiert werden. Die Pflichten aus diesem Rahmenvertrag bleiben hiervon unberührt.

3.5. Die Fahrschule verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller ihr nach dem Fahrschulrecht obliegenden gesetzlichen Pflichten.

4. Vergütung und Rechnungsstellung

4.1. Die Fahrschule ist in der Gestaltung ihrer Preise gegenüber ihren Fahrschülern frei und unterliegt insoweit ausschließlich den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Preisaushang, Preisinformationen und Verbraucherschutz.

4.2. Als Vergütung für die von EIS erbrachten Leistungen zahlt die Fahrschule die jeweils vereinbarten Entgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Preisliste oder einer sonstigen gesonderten Vereinbarung.

4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Zugang sofort zur Zahlung fällig.

4.4. EIS ist berechtigt, Rechnungs-, Zahlungs- und Vertragsdaten zu Abrechnungszwecken sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten zu speichern und zu verarbeiten.

4.5. Soweit für einzelne Leistungen eine Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister, Abrechnungsdienstleister oder eine technische Schnittstelle vereinbart wird, ist die Fahrschule verpflichtet, die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

4.6. Soweit eine umsatzabhängige Vergütung, Umsatzbeteiligung, Pay-per-Use-Vergütung oder sonstige nutzungsabhängige Vergütung vereinbart ist, ist die Fahrschule verpflichtet, EIS die hierfür erforderlichen Abrechnungsgrundlagen vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen oder deren automatisierte Ermittlung über die vereinbarten Systeme zu ermöglichen.

4.7. Bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, monatlichen Vergütung oder sonstigen wiederkehrenden Vergütung ist EIS berechtigt, die vereinbarten Entgelte in den vertraglich festgelegten Abrechnungsintervallen abzurechnen. Soweit vereinbart, erteilt die Fahrschule EIS ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine vergleichbare Einzugsermächtigung.

4.8. Forderungsausfälle, Rückbelastungen, Stornierungen oder nicht realisierte Zahlungen von Fahrschülern gelten bei umsatzabhängigen Vergütungen nicht als realisierter Umsatz, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bereits abgerechnete oder gutgeschriebene Vergütungsanteile können in diesem Fall korrigiert, zurückgefordert oder mit künftigen Vergütungsansprüchen verrechnet werden.

4.9. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte oder unvollständige Abrechnung ist EIS berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine Prüfung der abrechnungsrelevanten Daten zu verlangen. Ergibt die Prüfung eine Abweichung zulasten von EIS, sind etwaige Zahlungsrückstände unverzüglich auszugleichen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Schutzrechte

5.1. Die Fahrschule erkennt an, dass sämtliche Rechte an den Marken, Kennzeichen, Logos, Produktnamen, Softwarelösungen, Plattformen, Apps, Designs, Konzepten, Dokumentationen, Marketingmaterialien und sonstigen Schutzrechten von EIS ausschließlich EIS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zustehen.

Die Fahrschule wird diese Rechte weder selbst noch durch Dritte angreifen, beeinträchtigen oder versuchen, sie für sich oder Dritte zu beanspruchen, insbesondere nicht durch Anmeldung als Marke, Domain, Unternehmenskennzeichen oder sonstiges Schutzrecht.

5.2. Die Fahrschule erhält für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die von EIS bereitgestellten Marken, Logos und Marketingmaterialien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Rahmenvertrags und der jeweiligen Einzelverträge zu nutzen.

5.3. Die Fahrschule gewährt EIS das Recht, sie unter Verwendung ihres Namens, ihrer Marke und ihres Logos als Referenz auf der Website, in Präsentationen, in Vertriebsunterlagen sowie in sonstigen Marketing- und Kommunikationsmaterialien von EIS zu benennen.

5.4. EIS kann der Fahrschule Marketingmaterialien, Vorlagen, Texte, Grafiken, Logos oder sonstige Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen. Die Nutzung dieser Materialien ist freiwillig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Fahrschule darf diese Materialien ausschließlich im Zusammenhang mit den Leistungen von EIS und nur im Rahmen dieses Rahmenvertrags sowie der jeweiligen Einzelverträge verwenden. Eine Veränderung, Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist ohne vorherige Zustimmung von EIS nicht zulässig. Insbesondere ist die Fahrschule nicht berechtigt, die Materialien an Wettbewerber von EIS weiterzugeben.

Das Recht zur Nutzung der bereitgestellten Materialien endet mit Beendigung des Rahmenvertrags bzw. des jeweils betroffenen Einzelvertrags.

5.5. Die Fahrschule erklärt sich bereit, relevantes Feedback, Hinweise, Verbesserungsvorschläge oder Rückmeldungen von Fahrschülern, Mitarbeitern oder Interessenten zu den Leistungen von EIS an EIS weiterzugeben.

EIS ist berechtigt, dieses Feedback unentgeltlich und frei zu nutzen, insbesondere zur Analyse, Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung der eigenen Leistungen, Softwarelösungen und Services.

6. Haftung

6.1. EIS haftet unbeschränkt:

6.2. EIS haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Fahrschule regelmäßig vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von EIS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. Im Übrigen ist die Haftung von EIS ausgeschlossen.

6.4. Soweit die Haftung von EIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von EIS.

7. Marketing und Nutzungsanalyse

7.1. EIS ist berechtigt, den Namen, die Marke und das Logo der Fahrschule als Referenz auf der Website, in Präsentationen, Vertriebsunterlagen sowie sonstigen Marketing- und Kommunikationsmaterialien zu verwenden.

Die Fahrschule kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine Mitteilung in Textform, insbesondere per E-Mail, ist hierfür ausreichend.

7.2. EIS ist berechtigt, das Nutzungsverhalten der Fahrschule und ihrer Nutzer innerhalb der Softwarelösungen in anonymisierter oder aggregierter Form auszuwerten, soweit dies zur Verbesserung der Produktsicherheit, Stabilität, Nutzerfreundlichkeit, Leistungsfähigkeit, Fehleranalyse, Lizenzprüfung sowie zur Weiterentwicklung der Softwarelösungen erforderlich oder zweckmäßig ist.

7.3. Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbe- oder Vertriebszwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.

7.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der zwischen den Parteien geschlossenen Datenschutzvereinbarungen und Auftragsverarbeitungsverträge.

8. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten sicherzustellen.

Soweit EIS im Rahmen des Rahmenvertrags, eines Einzelvertrags oder der Nutzung der bereitgestellten Softwarelösungen personenbezogene Daten im Auftrag der Fahrschule verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Hierzu schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die AVV ist als Anlage Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses, soweit eine Auftragsverarbeitung durch EIS erfolgt.

Die Fahrschule bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Fahrschüler, Mitarbeiter und sonstigen betroffenen Personen verantwortlich, soweit EIS diese Daten ausschließlich im Auftrag der Fahrschule verarbeitet.

9. Änderung der AGB

9.1. EIS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Fahrschule zumutbar ist.

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

9.2. Wesentliche Änderungen dieser AGB werden der Fahrschule spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt.

9.3. Die Fahrschule kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens widersprechen. Widerspricht die Fahrschule nicht rechtzeitig, gilt ihre Zustimmung als erteilt.

EIS wird die Fahrschule in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.

9.4. Widerspricht die Fahrschule fristgerecht, gelten die bisherigen AGB zunächst fort. EIS ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag ordentlich zu kündigen, soweit EIS an der Fortführung des Vertrags ohne die Änderung ein berechtigtes Interesse hat.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag oder den jeweiligen Einzelverträgen darf die Fahrschule nur mit vorheriger Zustimmung von EIS übertragen, abtreten, unterlizenzieren oder in sonstiger Weise auf Dritte übergehen lassen.

EIS wird die Zustimmung erteilen, soweit der Übertragung keine berechtigten Interessen von EIS entgegenstehen, die die Interessen der Fahrschule überwiegen.

10.2. Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Änderungen und Ergänzungen des Rahmenvertrags, eines Einzelvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individualabreden im Sinne von § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.

10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Rahmenvertrags oder eines Einzelvertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.5. Sofern die Fahrschule Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von EIS.

EIS bleibt berechtigt, die Fahrschule auch an ihrem allgemeinen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.